Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Vertragsgrundlage für die Nutzung von AppCore.
- 16Paragraphen
- 2Vertragspartner (datavisibles S.L. / medivendis oHG)
Stand: 5. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der datavisibles S.L. (nachfolgend „AppCore") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der AppCore-Plattform, des AppCore Audit, des AppCore CMS sowie ergänzender Leistungen. Für Verträge im HealthCare-Cluster (u. a. medivendis, apovendis) tritt an die Stelle der datavisibles S.L. die medivendis oHG als Vertragspartner; die übrigen Regelungen dieser AGB gelten entsprechend.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AppCore stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung auch für alle künftigen gleichartigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierfür eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von AppCore stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Beim AppCore Audit kommt der Vertrag durch die Registrierung des Kunden und die Bestätigung durch AppCore zustande.
(3) Beim AppCore CMS Setup-Bundle sowie beim AppCore BluePrint kommt der Vertrag durch die verbindliche Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch AppCore in Textform zustande.
(4) AppCore ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von fünf Werktagen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) AppCore prüft im Rahmen des AppCore Audit die öffentlich zugänglichen Seiten der vom Kunden angegebenen Domain automatisiert beziehungsweise teilautomatisiert anhand der zum Prüfzeitpunkt hinterlegten Prüfkriterien über die im Leistungsumfang genannten Compliance-Module.
(2) Der Prüfumfang bezieht sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Seiten; Inhalte hinter Log-ins oder Zugriffsbeschränkungen werden nicht geprüft, sofern nicht gesondert vereinbart.
(3) Die Prüfergebnisse spiegeln den Zustand der geprüften Seiten zum Zeitpunkt des jeweiligen Prüflaufs wider. Nach dem Prüfzeitpunkt vorgenommene Änderungen an der Website werden nicht automatisch erfasst.
(4) Der genaue Leistungsumfang des AppCore CMS Setup-Bundle und des AppCore BluePrint ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.
§ 4 Ausdrücklicher Nicht-Leistungs-Katalog
(1) AppCore erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Prüfergebnisse des AppCore Audit und die daraus abgeleiteten Hinweise stellen keine rechtliche Bewertung des Einzelfalls dar und ersetzen keine anwaltliche Beratung.
(2) AppCore stellt keine amtliche oder behördliche Zertifizierung aus. Weder das SmartSeal noch andere Kennzeichnungen von AppCore begründen eine amtliche Bestätigung der Rechtskonformität der geprüften Website.
(3) AppCore übernimmt keine Gewähr dafür, dass die geprüfte Website nach Umsetzung der im Audit genannten Hinweise sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wird keine Zusicherung der Vollständigkeit der Prüfung oder der rechtlichen Absicherung gegenüber Dritten, unter anderem Behörden, Wettbewerbern oder im Fall von Abmahnungen, übernommen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt AppCore die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, unter anderem zum CMS und zu Staging-Umgebungen, rechtzeitig und in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder auf seiner Website veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des AppCore Audit sowie etwaiger weiterer Leistungen vor deren Umsetzung eigenverantwortlich zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf den konkreten Einzelfall.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website von AppCore veröffentlichten Preise.
(2) Der Preis für das AppCore CMS Setup-Bundle berechnet sich aus einem Sockelbetrag zuzüglich eines von der Branche und der Seitenzahl abhängigen Betrags gemäß der zum Bestellzeitpunkt veröffentlichten Preisformel.
(3) Der Gesamtbetrag für das AppCore CMS Setup-Bundle, bestehend aus dem Migrations-Anteil und der Vorsorge für das erste Vertragsjahr, ist vollständig mit Zustandekommen des Vertrags nach § 2 zur Zahlung fällig. Die vollständige Vorauszahlung ist durch den hohen, bereits vor Beginn der eigentlichen Nutzung anfallenden Migrations- und Einrichtungsaufwand sachlich gerechtfertigt.
(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist AppCore berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich des rückständigen Betrags auszusetzen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) AppCore räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der AppCore-Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
(2) Sämtliche Rechte an den von AppCore eingesetzten Vorlagen, Frameworks und Software-Komponenten verbleiben bei AppCore beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Der Kunde ist nach vollständiger Bezahlung berechtigt, die im Rahmen des AppCore Audit erstellten Reports für eigene Zwecke zu nutzen.
§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Verträge über das Jahres-Abo werden für eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils zwölf weitere Monate, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Bereitstellung der AppCore-Plattform als Software-as-a-Service richtet sich nach mietvertraglichen Grundsätzen gemäß §§ 535 ff. BGB, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Zeigt der Kunde einen Mangel an der Plattform an, wird AppCore diesen innerhalb angemessener Frist beheben.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von AppCore für bei Vertragsbeginn bereits vorhandene Mängel der Plattform gemäß § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht des Kunden auf Nacherfüllung nach Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) AppCore haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet AppCore der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von AppCore für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) AppCore übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Rahmen des AppCore Audit automatisiert erzeugten Prüfergebnisse. Die Ergebnisse haben unterstützenden Charakter und ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AppCore.
§ 11 Verfügbarkeit und Wartung
(1) AppCore ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.
(2) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf angekündigt.
(3) Der Kunde kann Störungen über die von AppCore bereitgestellten Kanäle melden.
§ 12 ExpertSeal und Vermittlung von Drittleistungen
(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung rechtliche oder inhaltliche Anpassungen erforderlich sind, unter anderem HWG, AGB oder Datenschutztexte, vermittelt AppCore über die Funktion „ExpertSeal" den Kontakt zu externen Rechts- und Fachexperten.
(2) AppCore wird durch diese Vermittlung nicht Vertragspartei des zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Experten zustande kommenden Mandats- oder Beratungsvertrags.
(3) AppCore nimmt selbst keine rechtliche Einzelfallprüfung vor und haftet nicht für die Leistungen der vermittelten Experten.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch AppCore richtet sich nach der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung.
(2) Soweit AppCore im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Im HealthCare-Cluster gelten ergänzend die dort einschlägigen Anforderungen an den Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO.
§ 14 Änderung dieser Bedingungen
(1) AppCore ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund, unter anderem Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsangebots, erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. AppCore weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Folge sowie auf sein Recht zur außerordentlichen Kündigung im Falle des Widerspruchs hin.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder waren, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder deren Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von zwei Jahren fort.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Für Verträge, bei denen die medivendis oHG Vertragspartner ist, gilt deutsches Recht. Für alle übrigen Verträge, bei denen die datavisibles S.L. Vertragspartner ist, gilt spanisches Recht. In beiden Fällen ist die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ausgeschlossen.
(2) Diese AGB enthalten keine gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung. Es gilt der jeweils anwendbare gesetzliche Gerichtsstand nach der Zivilprozessordnung beziehungsweise den einschlägigen europäischen Zuständigkeitsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.