Rechtliches · Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist bei uns kein Lippenbekenntnis
Wir sind ein B2B-Angebot und rechtlich nicht zur Erklärung verpflichtet. Wir veröffentlichen sie trotzdem, mit ehrlichem Stand statt großer Versprechen.
Selbstbewertung nach EN 301 549 / WCAG 2.1 AA, jährlich aktualisiert.
- EN 301 549 V3.2.1aktueller europäischer Prüfstandard
- WCAG 2.1 AAReferenz-Konformitätsstufe
- Teilweise vereinbarStand laut Selbstbewertung
- jährlichAktualisierung dieser Erklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
AppCore ist selbst eine Compliance-Plattform. Deshalb messen wir appcore.ai an denselben Maßstäben, die wir unseren Kunden empfehlen. Diese Erklärung orientiert sich im Aufbau an der Vorlage aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523, die eigentlich für öffentliche Stellen nach der BITV 2.0 vorgesehen ist.
Rechtlicher Hinweis: diese Erklärung ist freiwillig
appcore.ai ist ein Business-to-Business-Angebot. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich an Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, ein reines B2B-Angebot fällt grundsätzlich nicht in seinen Anwendungsbereich. Wir veröffentlichen diese Erklärung dennoch freiwillig, aus Überzeugung und weil unser kostenfreier AppCore Audit ohne Registrierungsschranke erreichbar ist. Aus derselben Sorgfalt heraus benennen wir hier keine gesetzlich zuständige Behörde, die es für ein freiwilliges Angebot nicht gibt, sondern nur Anlaufstellen, die bei einer Barriere zusätzlich weiterhelfen können.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website appcore.ai und ihre Unterseiten, einschließlich des kostenfreien AppCore Audit unter appcore.ai/audit. Sie gilt nicht für individuell aufgesetzte Kunden-Websites im AppCore CMS, denn deren Barrierefreiheit hängt vom Ausgangszustand und den Vorgaben der jeweiligen Kunden ab.
Stand der Vereinbarkeit
appcore.ai ist nach unserer Einschätzung mit dem europäischen Standard EN 301 549 (Fassung V3.2.1, 2021-03) und den darin enthaltenen Kriterien der Stufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) teilweise vereinbar.
Teilweise bedeutet: Die meisten Inhalte und Funktionen sind nach unserer Prüfung barrierefrei nutzbar, einzelne interaktive Bausteine sind noch nicht abschließend geprüft oder befinden sich in Nacharbeit. Auf die Aussage vollständig barrierefrei verzichten wir bewusst, solange nicht jeder Baustein einzeln bestätigt ist.
Bekannte Einschränkungen
Aus heutiger Sicht sind folgende Bereiche noch nicht abschließend geprüft oder bekanntermaßen eingeschränkt zugänglich:
- Interaktive Rechner und Vergleichstabellen, etwa der Preisrechner und die Vergleichstabelle auf appcore.ai/pricing sowie der NormTracker Compliance-Kalender: Die Bedienung per Tastatur funktioniert, die Feinabstimmung für Screenreader, etwa Live-Regionen bei sich ändernden Werten, ist noch nicht für jedes Element einzeln bestätigt.
- Animierte Grafikelemente, etwa die Branchen-Faktor-Visualisierung im Hero-Bereich von appcore.ai/pricing: rein dekorativ und entsprechend gekennzeichnet, tragen aber keine Information, die Screenreadern entginge.
- Eingebundene oder verlinkte Inhalte Dritter: Sollten wir künftig externe Inhalte einbetten oder verlinken, sind wir für deren Barrierefreiheit nicht verantwortlich, das liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Wir bauen diese Liste ab, sobald ein Baustein geprüft und bestätigt ist. Ein einzelner offener Punkt bedeutet nicht, dass die betroffene Seite insgesamt nicht nutzbar ist.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 5. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch AppCore, unter anderem anhand der Prüflogik unserer eigenen Lösung AccessGuard. Eine Bewertung durch eine externe Prüfstelle hat für appcore.ai selbst noch nicht stattgefunden. Wir überprüfen und aktualisieren diese Erklärung mindestens einmal jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen an der Website.
Feedback und Kontakt
Stößt du auf appcore.ai auf eine Barriere, freuen wir uns über deine Rückmeldung: hallo@appcore.ai oder über unser Kontaktformular. Wir bestätigen den Eingang und melden uns mit einer Einschätzung zurück.
Schlichtungsverfahren
appcore.ai unterliegt als B2B-Angebot keiner gesetzlichen Schlichtungspflicht, das gilt unverändert auch für die allgemeine Streitschlichtung nach unserem Impressum. Suchst du dennoch eine neutrale Anlaufstelle, falls eine Rückmeldung an uns nicht zum gewünschten Ergebnis führt, ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bundesweit für Barrierefreiheits-Anliegen zuständig:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Verfahren ist für dich kostenfrei, eine anwaltliche Vertretung ist nicht nötig.
Rechtliche Einordnung im Detail
Diese Erklärung folgt bewusst dem Aufbau der EU-Mustererklärung, weil er sich in der Praxis bewährt hat, auch wenn er ursprünglich für öffentliche Stellen entwickelt wurde. Rechtsgrundlage für appcore.ai ist er nicht: Das BFSG selbst verlangt von privaten Anbietern keine Erklärung zur Barrierefreiheit in diesem Format, sondern im Anwendungsfall schlankere Informationen nach Anlage 3 BFSG. Da appcore.ai als B2B-Angebot nach unserer Einschätzung ohnehin nicht in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, veröffentlichen wir stattdessen freiwillig die ausführlichere Variante.