Greenwashing
GreenClaims · EU-Richtlinie 2024/825
Grüne Behauptung, belegt oder nicht
Warum unbelegte Umwelt-Aussagen ein Compliance-Risiko sind
Greenwashing ist jede Umwelt- oder Nachhaltigkeits-Behauptung, die mehr verspricht, als sich belegen lässt, und wird ab 2026 zu einem eigenen Bußgeld-Tatbestand.
Was Greenwashing bedeutet
Greenwashing bezeichnet Werbe- und Kommunikations-Aussagen, die ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlicher oder nachhaltiger darstellen, als es die tatsächlichen Fakten hergeben. Klassische Beispiele sind pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „grün“ oder „nachhaltig“ ohne nachprüfbare Grundlage, irreführende Symbole und Siegel ohne unabhängige Zertifizierung, oder Kompensations-Aussagen, die auf unklaren CO2-Ausgleichs-Projekten beruhen.
Bislang war Greenwashing vor allem ein Reputationsrisiko. Mit der EU-Richtlinie 2024/825 und ihrer Umsetzung ins deutsche Recht wird daraus ein eigener wettbewerbsrechtlicher Tatbestand: pauschale Umwelt-Aussagen ohne Beleg sind ab 2026 grundsätzlich unzulässig, unabhängig davon, ob sie bewusst oder aus Unwissenheit gemacht wurden.
Der Kern des Problems ist selten die einzelne, offen falsche Behauptung. Viel häufiger entsteht Greenwashing aus einer Summe für sich genommen harmloser Formulierungen, die zusammen einen zu grünen Gesamteindruck ergeben. Deshalb lässt sich Greenwashing nicht am einzelnen Wort festmachen, sondern nur an der Frage, welches Bild eine Seite insgesamt vermittelt und ob dieses Bild durch nachprüfbare Belege gedeckt ist.
Woher der Begriff Greenwashing kommt
Geprägt wurde der Begriff 1986 von dem Umweltaktivisten Jay Westerveld. Anlass war eine Ferienanlage, die Gäste per Kärtchen im Bad dazu aufforderte, Handtücher aus Umweltschutzgründen mehrfach zu nutzen, während an anderer Stelle des Resorts kaum auf Ressourcenschonung geachtet wurde. Aus dieser Beobachtung wurde ein Sammelbegriff für jede Kommunikation, die ein grüneres Bild zeichnet, als die tatsächlichen Prozesse hergeben. Im Deutschen finden sich gelegentlich die Entsprechungen Grünfärberei oder Öko-Etikettenschwindel, beide seltener gebraucht als der englische Ausdruck.
Die häufigsten Formen von Greenwashing
In der Nachhaltigkeitskommunikation lassen sich mehrere wiederkehrende Muster unterscheiden. Die vage Behauptung nennt keinen prüfbaren Maßstab, etwa wenn ein Produkt schlicht als „öko“ oder „bewusst“ bezeichnet wird. Das ungeprüfte Siegel erweckt den Eindruck einer unabhängigen Zertifizierung, ohne dass eine externe Stelle tatsächlich geprüft hat. Der versteckte Zielkonflikt hebt einen einzelnen positiven Aspekt hervor und verschweigt größere Belastungen an anderer Stelle, etwa hohen Wasserverbrauch bei einem Produkt, das mit seinem geringen CO2-Fußabdruck wirbt.
Ein einfaches Beispiel: Ein Onlineshop bewirbt eine Verpackung als plastikfrei, verschickt die Ware aber in Folie. Die Einzelaussage stimmt, der Gesamteindruck täuscht. Solche Fälle sind eher der Regelfall als die Ausnahme, und genau auf sie zielt die neue Rechtslage.
Ablenkung und Verlagerung der Verantwortung
Daneben steht die Ablenkung durch ein einzelnes grünes Vorzeigeprodukt, während das übrige Sortiment unverändert bleibt, sowie die Verlagerung der Verantwortung auf die Konsumentin oder den Konsumenten, etwa durch Recycling-Aufrufe, die von der eigentlichen Produktgestaltung ablenken. Allen Formen gemeinsam ist, dass die einzelne Aussage nicht zwingend falsch sein muss. Entscheidend ist, ob sie beim Publikum einen unzutreffenden Gesamteindruck erzeugt, und genau diesen Gesamteindruck legt auch die Green-Claims-Richtlinie als Maßstab an.
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Die vier Grundregeln, zum Durchtippen
Was die EU-Richtlinie 2024/825 von einer Umwelt-Aussage verlangt, in vier Prinzipien.
Vier Grundregeln, zum Durchtippen
Jede Aussage braucht einen nachprüfbaren Beleg.
Eine Umwelt-Aussage muss durch überprüfbare wissenschaftliche Evidenz gestützt sein, bevor sie veröffentlicht wird. Die Richtlinie verlangt eine Vorab-Prüfung, keine nachträgliche Rechtfertigung.
Hilft CO2-Bilanz nach anerkannter Methodik, extern geprüft.
Stolperfalle „Klimaneutral“ ohne Angabe, wie die Neutralität erreicht wird.
Pauschale Begriffe ohne Einordnung sind unzulässig.
Begriffe wie „grün“, „öko“ oder „umweltfreundlich“ sind nur zulässig, wenn sie konkretisiert werden: welcher Aspekt, welcher Zeitraum, welcher Vergleichsmaßstab.
Hilft „30 % weniger Verpackungsmaterial als 2023“ statt pauschal „umweltfreundlich verpackt“.
Stolperfalle „Nachhaltig produziert“ ohne weitere Angabe.
Nachweise müssen dem aktuellen Stand entsprechen.
Ein einmal erbrachter Beleg gilt nicht dauerhaft. Zertifikate und Studien müssen regelmäßig aktualisiert werden, sonst wird aus einer korrekten Aussage eine veraltete und damit irreführende.
Hilft Jährliche Re-Zertifizierung mit sichtbarem Datum auf der Seite.
Stolperfalle Ein Siegel aus 2019 ohne erkennbares Ablaufdatum.
Vergleiche brauchen einen fairen Maßstab.
Wer sich mit Wettbewerbern oder eigenen früheren Produkten vergleicht, muss die Vergleichsgrundlage offenlegen, damit die Aussage nachprüfbar bleibt.
Hilft „50 % weniger Plastik als unser Vorgängermodell 2022“, mit Quelle.
Stolperfalle „Umweltfreundlicher als die Konkurrenz“ ohne Nennung, welche Konkurrenz und welcher Maßstab.
Bluewashing, Greenhushing und verwandte Begriffe
Greenwashing steht in einer Familie verwandter Begriffe. Bluewashing bezeichnet dieselbe Übertreibung bei sozialen statt ökologischen Standards, etwa bei Arbeitsbedingungen oder Menschenrechten. Greenhushing ist die entgegengesetzte Strategie: Unternehmen verschweigen tatsächliche Nachhaltigkeitsfortschritte bewusst, aus Sorge, für verbleibende Schwächen kritisiert zu werden.
Der Begriff Greenwashing wird oft als Oberbegriff für all diese Spielarten verwendet. Für die rechtliche Bewertung lohnt die genauere Unterscheidung, weil die Green-Claims-Richtlinie an der aktiven, überprüfbaren Aussage ansetzt und nicht an jeder Form nachlässiger Kommunikation.
Greenshifting und Greencrowding
Greenshifting bezeichnet gezielt die Verlagerung von Verantwortung auf Endverbraucher, während Greencrowding beschreibt, wie sich Unternehmen in großen freiwilligen Nachhaltigkeits-Allianzen verstecken, um im Kollektiv weniger aufzufallen. Für die eigene Kommunikation ist die Unterscheidung mehr als akademisch: Die Green-Claims-Richtlinie erfasst in erster Linie Greenwashing im engeren Sinn, also aktive Umwelt-Behauptungen, nicht das Schweigen des Greenhushing.
Wie ist deine Umwelt-Werbung einzuordnen?
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Zeitleiste
Vom Handtuch-Schild zum Bußgeld-Tatbestand
Wie aus einer Beobachtung von 1986 ein verbindlicher Rechtsrahmen wurde.
- 1986
Jay Westerveld prägt den Begriff
Ein Umweltaktivist beschreibt, wie ein Resort mit Umweltschutz wirbt und ihn zugleich unterläuft. Aus der Beobachtung wird ein Sammelbegriff.
- 2024
Die EU beschließt einheitliche Regeln
Mit der Richtlinie 2024/825 setzt die EU europaweite Mindeststandards für Umwelt-Aussagen und verbietet pauschale grüne Werbung ohne Beleg.
- bis 2026
Umsetzung ins UWG
Der deutsche Gesetzgeber überführt die Vorgaben in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Umwelt-Aussagen werden damit unmittelbar wettbewerbsrechtlich angreifbar.
- ab 2026
Unbelegte Aussagen werden zum Tatbestand
Pauschale Umwelt-Werbung ohne nachprüfbaren Beleg ist unzulässig. Abmahnungen, Verbandsklagen und Bußgelder werden zum realen Risiko.
Die Rechtslage: EU-Richtlinie 2024/825 und UWG
Rechtlich stützt sich das neue Regime auf zwei Ebenen: die EU-Richtlinie 2024/825 (Green Claims Directive) setzt europaweit einheitliche Mindeststandards für Umwelt-Aussagen, die deutsche Umsetzung erfolgt über eine Ergänzung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Betroffen sind nicht nur Werbekampagnen, sondern jede Umwelt-Aussage auf der eigenen Website, in Produktbeschreibungen und in Social-Media-Postings.
Für die Praxis verschiebt sich der Maßstab: Entscheidend ist nicht mehr allein, ob eine Aussage im engen Wortsinn zutrifft, sondern ob sie eine durchschnittlich informierte Verbraucherin in die Irre führen kann. Auch eine sachlich richtige Angabe kann unzulässig sein, wenn sie Wesentliches verschweigt oder einen übertriebenen Gesamteindruck erzeugt.
So findet der AppCore Audit Greenwashing
Der AppCore Audit prüft im Modul GreenClaims automatisiert, welche Umwelt-Aussagen auf einer Website stehen und ob sie belegt sind. Wo eine Aussage unbelegt bleibt, zeigt AppCore ImmunSchutz konkrete Formulierungs-Alternativen, die dieselbe Botschaft risikoärmer transportieren.
Abmahnung, Bußgeld und Verbandsklage: die Folgen
Bei Verstößen drohen nach der deutschen UWG-Umsetzung Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände sowie, je nach Schwere, Bußgelder. Verbraucherzentralen erhalten zusätzlich ein Verbandsklagerecht, mit dem sie irreführende Umwelt-Aussagen unabhängig von einem einzelnen betroffenen Wettbewerber verfolgen können. Die Wettbewerbszentrale beobachtet den Markt bereits jetzt gezielt nach Green-Claims-Verstößen.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist dabei weniger das einzelne Bußgeld das Hauptrisiko als die Abmahnung: Sie kommt schnell, verursacht Anwalts- und Verfahrenskosten und bindet Zeit. Wer seine Umwelt-Aussagen vorab prüft und belegt, nimmt dieser Kette den Anlass. Der günstigste Zeitpunkt dafür ist, bevor eine Aussage überhaupt online geht.
Greenwashing auf der eigenen Website vermeiden
Die meisten Greenwashing-Risiken entstehen nicht in großen Kampagnen, sondern in beiläufigen Formulierungen auf der eigenen Website: im Claim auf der Startseite, in Produktbeschreibungen, im Über-uns-Text und in verlinkten Social-Media-Postings. Drei Fragen helfen, jede Umwelt-Aussage einzuordnen. Erstens: Gibt es einen konkreten, nachprüfbaren Beleg, und ist er aktuell? Zweitens: Ist klar, worauf sich die Aussage bezieht, auf das einzelne Produkt, die Verpackung oder das ganze Unternehmen? Drittens: Entsteht ein zu grüner Gesamteindruck, wenn man die Seite als Ganzes liest?
Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, findet die meisten Stolperfallen selbst. Pauschale Siegel ohne Prüfstelle, das Wort „klimaneutral“ ohne Methodik, Vergleiche ohne Maßstab und Aussagen, deren Nachweis Jahre alt ist, gehören zu den häufigsten Fundstellen. Der sicherste Weg ist, jede Umwelt-Aussage vor der Veröffentlichung zu belegen oder sie so zu konkretisieren, dass sie für sich steht, statt sie nachträglich rechtfertigen zu müssen.
Für Unternehmen, die viele Seiten pflegen, wird diese Prüfung schnell aufwendig. Genau hier setzt der AppCore Audit an: Er liest die Umwelt-Aussagen einer Website systematisch aus, ordnet jede einzelne nach Risiko ein und macht sichtbar, wo ein Beleg fehlt. Aus einer diffusen Sorge wird so eine konkrete, abarbeitbare Liste.
Greenwashing zu vermeiden heißt nicht, auf Nachhaltigkeits-Kommunikation zu verzichten. Es heißt, nur das zu behaupten, was belegt ist, und das Belegte klar und aktuell zu zeigen. Wer so vorgeht, senkt nicht nur sein Compliance-Risiko, sondern kommuniziert auch glaubwürdiger, weil geprüfte Aussagen mehr Gewicht haben als pauschale Versprechen.
Wo stehst du gerade?
Der günstigste Zeitpunkt für eine Prüfung ist vor dem ersten Klick auf Veröffentlichen. Sammle den Beleg für deine Aussage, bevor du den Satz schreibst, dann bleibt die Formulierung von Anfang an korrekt.
Für bestehende Aussagen lohnt sich eine systematische Bestandsaufnahme. Der AppCore Audit liest deine Website automatisiert aus und zeigt dir, welche Umwelt-Aussage einen Beleg braucht.
Dein Weg zu belegten Umwelt-Aussagen
Vom unklaren Green-Claim zur geprüften Aussage
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