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Abmahnung

Aktualisiert Juli 2026 ca. 8Minuten Norm-Anker: §§ 8, 13 UWG, § 97a UrhG

AppCore IntelligenceUnit Redaktion, AppCore

Die AppCore IntelligenceUnit beobachtet die Entwicklung der einschlägigen Regulierung laufend und bereitet sie redaktionell auf.

  • Content-Compliance
  • Markenkommunikation

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, einen Rechtsverstoß zu unterlassen, meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und der Forderung, die Kosten zu tragen. Websites gehören zu den häufigsten Anlässen.

In Kürze Rechtsgrundlage im Wettbewerbsrecht: §§ 8 und 13 UWGFordert eine strafbewehrte UnterlassungserklärungHäufige Anlässe: Impressum, Widerruf, Datenschutz, WerbungSeit 2021 ist der Abmahnmissbrauch eingeschränktEine Abmahnung nie ungeprüft unterschreiben

Was eine Abmahnung ist

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie warnt vor einem Rechtsverstoß und gibt dem Abgemahnten die Gelegenheit, die Sache ohne Gericht beizulegen. Absender ist meist ein Mitbewerber, ein Wirtschafts- oder Verbraucherverband oder der Inhaber eines verletzten Schutzrechts.

Kern der Abmahnung ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte verpflichtet sich, das beanstandete Verhalten zu unterlassen, und verspricht für den Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe. Hinzu kommen eine Frist und die Forderung, die Kosten der Abmahnung zu tragen.

Websites sind besonders häufig betroffen, weil sie öffentlich einsehbar und damit leicht prüfbar sind. Wer Seiten systematisch nach Standardfehlern durchsucht, wird oft schnell fündig.

Rechtsgrundlage: UWG und Schutzrechte

Abmahnungen im Website-Umfeld stützen sich vor allem auf zwei Quellen. Wettbewerbsrechtlich regeln die §§ 8 und 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den Unterlassungsanspruch und die Abmahnung. Daneben stehen Schutzrechtsverletzungen: das Urheberrecht (§ 97a UrhG) bei fremden Bildern oder Texten und das Markenrecht bei fremden Zeichen.

Über das UWG werden viele Pflichten mittelbar durchsetzbar. Fehlende oder falsche Angaben zu Impressum, Widerruf, Preisen oder Datenschutz können als Verstoß gegen Marktverhaltensregeln gelten, deren Verletzung abgemahnt werden kann. So wird aus einer scheinbar rein formalen Lücke ein wettbewerbsrechtlicher Angriffspunkt.

Was in einer Abmahnung steht

Eine Abmahnung folgt meist einem festen Aufbau: die Bezeichnung des Absenders und seiner Befugnis, die Beschreibung des beanstandeten Verstoßes, die Aufforderung zur Unterlassung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung, eine Fristsetzung und die Forderung, die Kosten zu erstatten. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert und können erheblich sein.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Das rechtlich heikelste Element ist die beigefügte Unterlassungserklärung. Sie ist oft weiter gefasst, als der konkrete Verstoß es verlangt, und bindet den Unterzeichner auf Jahre, verbunden mit einer Vertragsstrafe für jeden Wiederholungsfall. Genau deshalb sollte sie nie ungeprüft unterschrieben werden; häufig ist eine modifizierte, enger gefasste Erklärung die bessere Wahl.

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Richtig auf eine Abmahnung reagieren

Wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt, entscheiden vier Punkte, in vier Prinzipien.

Vier Regeln, zum Durchtippen

Nicht ignorieren, nicht überstürzen.

Eine Abmahnung verschwindet nicht durch Ignorieren; die Frist läuft weiter. Ebenso schädlich ist die vorschnelle Unterschrift. Der erste Schritt ist, die Frist zu sichern und den Vorwurf zu prüfen.

Hilft Frist notieren, Unterlagen sichern, sachlich prüfen.

Stolperfalle Brief wegwerfen oder aus Panik sofort unterschreiben.

Ist der Vorwurf berechtigt?

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt oder stammt von einem Befugten. Zu prüfen ist, ob der Verstoß wirklich vorliegt und ob der Absender überhaupt abmahnen darf.

Hilft Sachverhalt mit der eigenen Seite abgleichen, Abmahnbefugnis prüfen.

Stolperfalle Die Berechtigung ungeprüft unterstellen.

Bei Unsicherheit rechtlichen Rat holen.

Die Bewertung einer Abmahnung und die Formulierung einer Unterlassungserklärung sind juristische Aufgaben. Eine modifizierte Erklärung kann sinnvoller sein als die vorformulierte.

Hilft Vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen.

Stolperfalle Die weit gefasste Erklärung blind übernehmen.

Den Verstoß tatsächlich beheben.

Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, muss den Verstoß auch wirklich abstellen. Bleibt der Fehler bestehen, droht die vereinbarte Vertragsstrafe.

Hilft Die beanstandete Stelle korrigieren, damit sie sich nicht wiederholt.

Stolperfalle Unterschreiben, aber den Fehler online lassen.

Berechtigt, unberechtigt, missbräuchlich

Nicht jede Abmahnung ist gleich zu behandeln. Eine berechtigte Abmahnung beruht auf einem echten Verstoß und kommt von einem Befugten; sie ist ernst zu nehmen. Eine unberechtigte Abmahnung stützt sich auf einen Verstoß, der nicht vorliegt, oder kommt von jemandem ohne Abmahnbefugnis. Und es gibt die missbräuchliche Abmahnung, bei der es weniger um den Wettbewerb als um Gebühren geht, etwa bei massenhaft versandten Schreiben.

Die Reform von 2020 und 2021 hat diesen Missbrauch eingedämmt. Für bestimmte Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet sowie für Datenschutzverstöße kleiner Unternehmen können Mitbewerber keinen Aufwendungsersatz mehr verlangen, und beim erstmaligen Verstoß kleiner Unternehmen ist die Vertragsstrafe unter Voraussetzungen ausgeschlossen. Eine missbräuchliche Abmahnung kann zudem eigene Gegenansprüche auslösen.

Was tun bei einer Abmahnung?

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Zeitleiste

Vom Abmahnwesen zum fairen Wettbewerb

Wie der Gesetzgeber die Abmahnung gestärkt und ihren Missbrauch begrenzt hat.

  1. 1909

    Das UWG begründet den Unterlassungsanspruch

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schafft die Grundlage, unlautere Handlungen abzumahnen.

  2. 2013

    Erste Bremse gegen Abmahnmissbrauch

    Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken begrenzt Kosten und den fliegenden Gerichtsstand, vor allem im Urheberrecht.

  3. 2021

    Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

    Für Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet entfällt der Aufwendungsersatz für Mitbewerber, kleine Unternehmen werden bei erstmaligen Verstößen geschützt.

  4. laufend

    Standardfehler bleiben Abmahn-Ziel

    Fehlende Pflichtangaben, veraltete Belehrungen und fremde Bilder ohne Lizenz gehören weiter zu den häufigen Anlässen.

Die Rechtslage: §§ 8 und 13 UWG und Schutzrechte

Rechtlich stützt sich die wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf die §§ 8 und 13 UWG, die Schutzrechts-Abmahnung auf das Urheberrecht (§ 97a UrhG) und das Markenrecht. Die Reform von 2020 und 2021 hat den Missbrauch begrenzt, die zugrunde liegenden Pflichten aber nicht aufgehoben: Ein echter Verstoß bleibt ein echter Verstoß.

Für die Praxis ist entscheidend, dass sich die meisten Website-Abmahnungen auf wenige, immer wiederkehrende Felder konzentrieren: Pflichtangaben, Widerruf, Preisangaben, Datenschutz, Bildrechte und Werbeaussagen. Wer diese vorher prüft, nimmt den häufigsten Anlässen den Boden.

So senkt der AppCore Audit dein Abmahn-Risiko

Der AppCore Audit prüft alle 20 Lösungen einer Seite, von den Pflichtangaben über ShopGuard und PrivacyScanner bis zu den Werbeaussagen, und macht die typischen Abmahn-Anlässe als konkrete Befunde sichtbar. Er ersetzt keine anwaltliche Bewertung eines konkreten Falls, verkleinert aber die Angriffsfläche, bevor eine Abmahnung überhaupt entsteht.

Kosten und Vertragsstrafe: die Folgen

Bei einer berechtigten Abmahnung trägt der Abgemahnte regelmäßig die Kosten, die sich nach dem Gegenstandswert richten, und gibt eine Unterlassungserklärung ab. Verstößt er später erneut, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig, die pro Fall schnell vierstellig ausfallen kann. Wer eine berechtigte Abmahnung ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder Klage, die deutlich teurer wird.

Genau deshalb ist Vorbeugen günstiger als Reagieren. Die typischen Anlässe im Vorfeld zu beseitigen, kostet wenig; eine Abmahnung mit Kosten, Vertragsstrafe und Zeitaufwand kostet ein Vielfaches.

Der Abmahnung vorbeugen

Die meisten Abmahnungen sind die Folge weniger, gut bekannter Fehler. Drei Fragen helfen bei der Einordnung. Erstens: Sind die Pflichtangaben, also Impressum, Datenschutz und Widerruf, vollständig und aktuell? Zweitens: Stammen alle Bilder, Texte und Schriften aus eigener oder lizenzierter Quelle? Drittens: Halten die Werbeaussagen einer Prüfung stand, oder sind sie zu weit gegriffen?

Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, findet die häufigsten Angriffsflächen selbst. Fehlende oder veraltete Pflichtangaben, fremde Bilder ohne Lizenz und übertriebene Werbeaussagen gehören zu den klassischen Fundstellen.

Für größere Seiten wird der Überblick schnell aufwendig. Genau hier setzt der AppCore Audit an: Er prüft alle 20 Lösungen und macht sichtbar, wo die typischen Abmahn-Anlässe liegen. Aus einer diffusen Sorge wird eine abarbeitbare Liste.

Eine Abmahnung ist kein Schicksal, sondern meistens vermeidbar. Wer die bekannten Anlässe vorher behebt, senkt sein Compliance-Risiko und erspart sich Kosten, Fristen und Ärger.

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