AGB
AppCore InFocus
§§ 305 ff. BGB
Vertragsbedingungen
Im BGB seit — Tagen
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Anbieter für eine Vielzahl von Verträgen stellt. Nicht jede Website braucht sie, aber wer sie nutzt, muss enge gesetzliche Grenzen einhalten.
Was AGB sind und wann sie gelten
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen, die eine Vertragspartei der anderen stellt. Anders als eine individuell ausgehandelte Vereinbarung sind sie ein Standardtext, den der Verwender vorgibt. Genau deshalb unterliegen sie einer gesetzlichen Kontrolle: Wer die Bedingungen einseitig setzt, soll die andere Seite nicht unangemessen benachteiligen.
Eine Pflicht, AGB zu haben, gibt es nicht. Ohne eigene AGB gilt schlicht das Gesetz. Sinnvoll werden sie dort, wo das gesetzliche Standardmodell nicht passt, etwa bei einem Onlineshop, der Zahlungs-, Liefer- und Widerrufsmodalitäten klar regeln will.
Damit AGB überhaupt gelten, müssen sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Im Onlineshop heißt das: ein deutlicher Hinweis, die Möglichkeit, den Text zumutbar zur Kenntnis zu nehmen, und das Einverständnis des Kunden, üblicherweise über eine Bestätigung im Bestellprozess.
Die Rechtsgrundlage: §§ 305 bis 310 BGB
Das Recht der AGB steht in den Paragrafen 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie regeln drei Fragen: wie AGB Teil des Vertrags werden (Einbeziehung), wie unklare Klauseln auszulegen sind, und welche Klauseln inhaltlich unzulässig sind (Inhaltskontrolle).
Herzstück ist die Inhaltskontrolle. Die Paragrafen 308 und 309 enthalten Kataloge verbotener Klauseln, § 309 sogar ohne jede Wertungsmöglichkeit. Die Generalklausel des § 307 verbietet darüber hinaus jede Bestimmung, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, und verlangt, dass Klauseln klar und verständlich sind.
Was mit unwirksamen Klauseln passiert
Verstößt eine Klausel gegen die Inhaltskontrolle, ist sie unwirksam. Anders als man vermuten könnte, wird sie nicht auf das gerade noch zulässige Maß zurechtgestutzt, sondern fällt ersatzlos weg. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung, die für den Verwender oft ungünstiger ist als eine wirksame Klausel gewesen wäre.
Das ist der eigentliche Grund, warum kopierte oder pauschale AGB riskant sind: Eine unwirksame Haftungs- oder Gewährleistungsklausel schützt nicht, sondern verschlechtert im Zweifel die eigene Position, und kann zugleich abgemahnt werden.
B2C und B2B: unterschiedliche Strenge
Gegenüber Verbrauchern ist die Kontrolle am strengsten; hier greifen die Klauselverbote in vollem Umfang. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern gelten die Kataloge der Paragrafen 308 und 309 nicht unmittelbar, doch auch dort findet über § 307 eine Inhaltskontrolle statt. Wer dieselben AGB für Verbraucher und Unternehmer nutzt, muss die strengeren Verbraucher-Maßstäbe einhalten.
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Woran sich wirksame AGB messen lassen
Was die §§ 305 bis 310 BGB von AGB verlangen, in vier Prinzipien.
Vier Anforderungen, zum Durchtippen
Der Kunde muss die AGB akzeptieren.
Nach § 305 werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn der Verwender deutlich auf sie hinweist, ihre Kenntnisnahme zumutbar ermöglicht und der Kunde einverstanden ist.
Hilft Verlinkte AGB und aktive Bestätigung im Bestellprozess.
Stolperfalle AGB nur irgendwo im Footer, ohne Einbeziehung.
Klar und verständlich formuliert.
Das Transparenzgebot des § 307 verlangt klare, verständliche Klauseln. Unklarheiten gehen nach § 305c zulasten des Verwenders.
Hilft Kurze, eindeutige Klauseln ohne Widersprüche.
Stolperfalle Mehrdeutige Klausel, die im Zweifel gegen den Verwender ausgelegt wird.
Kein Verstoß gegen die Klauselverbote.
Die §§ 308 und 309 verbieten bestimmte Klauseln, teils ohne Wertungsmöglichkeit. Eine verbotene Klausel ist unwirksam und fällt ersatzlos weg.
Hilft Gewährleistung gegenüber Verbrauchern unangetastet.
Stolperfalle Pauschaler Haftungs- oder Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern.
AGB, die zum eigenen Geschäft passen.
AGB müssen zum tatsächlichen Geschäft passen. Kopierte Bedingungen enthalten oft Klauseln, die nicht passen oder unwirksam sind, und schützen dann nicht.
Hilft AGB, die genau die eigenen Leistungen und Abläufe abbilden.
Stolperfalle Kopierte AGB eines fremden Geschäftsmodells.
Der häufigste Irrtum: AGB schützen automatisch
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass AGB den Verwender schon durch ihre bloße Existenz absichern. Das Gegenteil kann der Fall sein. Eine unwirksame Klausel schützt nicht, und weil sie ersatzlos wegfällt, greift die oft ungünstigere gesetzliche Regelung. Zusätzlich sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern abmahnfähig.
Besonders häufig betroffen sind pauschale Haftungsausschlüsse, die Verkürzung der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern, unzulässige Zahlungs- und Verzugsklauseln und automatische Vertragsverlängerungen ohne klare Kündigungsregel. Solche Klauseln stammen oft aus kopierten Vorlagen, die zum eigenen Geschäft nicht passen.
Wie steht es um deine AGB?
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Trifft eine der folgenden Situationen auf dich zu?
Zeitleiste
Vom AGB-Gesetz zum BGB
Wie die Kontrolle vorformulierter Klauseln in Deutschland gewachsen ist.
- 1977
Das AGB-Gesetz tritt in Kraft
Mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) wird die Inhaltskontrolle vorformulierter Klauseln erstmals umfassend geregelt.
- 2002
Die Schuldrechtsreform integriert die AGB ins BGB
Mit der Schuldrechtsmodernisierung wandert das AGB-Recht in die §§ 305 bis 310 BGB. Die strenge Klauselkontrolle bleibt inhaltlich bestehen.
- 2022
Faire Verbraucherverträge
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge begrenzt Laufzeit- und Verlängerungsklauseln und bringt den Kündigungsbutton.
- laufend
Unwirksame Klauseln bleiben Abmahn-Ziel
Kopierte oder veraltete Klauseln, etwa zu Haftung, Gewährleistung oder Vertragslaufzeit, gehören zu den häufigen Abmahn-Anlässen.
Die Rechtslage: Inhaltskontrolle nach dem BGB
Rechtlich stehen AGB unter der Inhaltskontrolle der §§ 305 bis 310 BGB. Für den Onlinehandel kommen die Informations- und Gestaltungspflichten aus dem Verbraucherrecht hinzu, etwa zur Einbeziehung im Bestellprozess und zur Verzahnung mit Widerrufsrecht und Pflichtinformationen.
Für die Praxis kommt es auf drei Punkte an: Die AGB müssen zum Geschäft passen, wirksam einbezogen sein und dürfen keine verbotenen Klauseln enthalten. Fehlt einer dieser Punkte, verlieren sie ihren Schutz oder werden angreifbar.
So prüft der AppCore Audit die AGB-Einbindung
Der AppCore Audit prüft mit der Lösung TermsGuard, ob AGB vorhanden, im Bestellprozess wirksam einbezogen und von jeder relevanten Seite erreichbar sind, und ob typische Stolperfallen in der Einbindung auftreten. Die inhaltliche Klauselprüfung im Einzelfall bleibt einer juristischen Bewertung vorbehalten; der Befund zeigt, wo eine solche Prüfung ansetzen sollte.
Abmahnung und unwirksame Klauseln: die Folgen
Die Risiken bei AGB sind doppelt. Rechtlich schützt eine unwirksame Klausel nicht, sondern öffnet der ungünstigeren gesetzlichen Regelung die Tür. Wettbewerbsrechtlich sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern abmahnfähig: Mitbewerber und Verbände, allen voran Verbraucherzentralen, können sie verfolgen, verbunden mit Anwalts- und Verfahrenskosten.
Für kleine und mittlere Anbieter ist meist die Abmahnung das konkretere Risiko. Wer AGB nutzt, sollte sie deshalb nicht als einmaligen Textbaustein behandeln, sondern zum eigenen Geschäft passend aufsetzen und bei Gesetzesänderungen nachziehen, etwa als der Kündigungsbutton verbindlich wurde.
AGB, die zum eigenen Geschäft passen
Die meisten AGB-Probleme entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus einer kopierten Vorlage, die nicht zum eigenen Geschäft passt. Drei Fragen helfen bei der Einordnung. Erstens: Passen die AGB zu den tatsächlichen Leistungen, Zahlungs- und Lieferwegen? Zweitens: Werden sie im Bestellprozess wirksam einbezogen? Drittens: Enthalten sie Klauseln, die gegenüber Verbrauchern unzulässig sein könnten, etwa zu Haftung, Gewährleistung oder Laufzeit?
Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, erkennt die typischen Stolperfallen. Kopierte Fremd-AGB, eine fehlende Einbeziehung im Bestellprozess und veraltete Klauseln zu Vertragslaufzeit oder Kündigung gehören zu den häufigsten Fundstellen.
Für Shops mit mehreren Vertragsarten wird der Überblick schnell aufwendig. Genau hier setzt der AppCore Audit an: Er prüft, ob AGB vorhanden und im Bestellprozess korrekt eingebunden sind, und macht sichtbar, wo die Einbindung Lücken hat. Die inhaltliche Feinprüfung einzelner Klauseln übernimmt dann eine juristische Bewertung.
Gute AGB sind kein Misstrauens-Signal, sondern schaffen Klarheit auf beiden Seiten. Wer sie passgenau und wirksam aufsetzt, senkt nicht nur sein Compliance-Risiko, sondern vermeidet auch Streit über Dinge, die von Anfang an klar hätten geregelt sein können.
Wo stehst du gerade?
AGB wirken nur, wenn sie wirksam einbezogen sind und die Inhaltskontrolle überstehen. Ein Muster von der Stange erfüllt beides selten. Klär vorher, was dein Geschäft wirklich braucht.
Unwirksame Klauseln fallen nicht auf, bis jemand sie angreift. Der AppCore Audit prüft, ob deine AGB korrekt eingebunden sind; die inhaltliche Klausel-Prüfung läuft über ExpertSeal.
Dein Weg zu mehr Sicherheit
Vom Befund zur laufenden Prüfung
Drei Schritte, jeder für sich nutzbar.
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