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PAngV (Preisangabenverordnung)

Aktualisiert Juli 2026 ca. 8Minuten Norm-Anker: PAngV, § 3a UWG

AppCore IntelligenceUnit Redaktion, AppCore

Die AppCore IntelligenceUnit beobachtet die Entwicklung der einschlägigen Regulierung laufend und bereitet sie redaktionell auf.

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Die Preisangabenverordnung verlangt, dass Onlineshops Verbrauchern den Gesamtpreis zeigen, inklusive aller Kosten, bevor sie kaufen. Ein Preis, der erst im Bestellprozess wächst, ist ein klassischer Abmahn-Anlass.

In Kürze Rechtsgrundlage: PAngV, verzahnt mit § 3a UWGGesamtpreis inklusive Umsatzsteuer ist PflichtLiefer- und Versandkosten müssen ausgewiesen werdenGrundpreis Pflicht bei Waren nach Gewicht, Volumen oder LängeSeit 2022: Referenzpreis der letzten 30 Tage bei Preisermäßigungen

Was die Preisangabenverordnung verlangt

Die Preisangabenverordnung, kurz PAngV, verpflichtet Anbieter, die gegenüber Verbrauchern Waren oder Leistungen bewerben, den Gesamtpreis anzugeben, also den Endpreis inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile. Der Kunde soll vor der Kaufentscheidung wissen, was er wirklich zahlt, ohne im Bestellprozess von zusätzlichen Kosten überrascht zu werden.

Das betrifft nicht nur den reinen Artikelpreis. Auch Liefer- und Versandkosten müssen erkennbar ausgewiesen werden, spätestens bevor der Bestellvorgang abgeschlossen wird. Ein Preis, der erst auf einer späteren Seite um Versandkosten wächst, verstößt gegen die PAngV.

Für Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, kommt der Grundpreis hinzu: der Preis je Kilogramm, Liter oder vergleichbarer Einheit, der einen direkten Preisvergleich zwischen unterschiedlich großen Packungen ermöglicht.

Die Rechtsgrundlage: PAngV und § 3a UWG

Die PAngV ist eine eigenständige Verordnung, die konkrete Vorgaben zur Preisauszeichnung macht. Ihre wettbewerbsrechtliche Durchsetzung läuft über § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Die PAngV gilt als Marktverhaltensregel, deren Verletzung zugleich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt.

2022 wurde die PAngV im Zuge der europäischen Omnibus-Richtlinie neu gefasst. Seither muss bei einer Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung als Referenzpreis angegeben werden, um künstlich aufgeblähte Rabatte zu verhindern.

Gesamtpreis, Grundpreis, Referenzpreis

Der Gesamtpreis muss der Endpreis sein, den der Kunde tatsächlich zahlt: inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile, die zwingend anfallen. Fakultative Zusatzkosten, etwa für optionale Geschenkverpackung, können gesondert ausgewiesen werden, dürfen aber nicht den Blick auf den eigentlichen Gesamtpreis verstellen.

Der Referenzpreis bei Rabatten

Seit der Reform 2022 gilt: Wer eine Preisermäßigung bewirbt, muss den niedrigsten Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage als Bezugsgröße angeben. Wer den Preis kurz vor einer Rabattaktion künstlich anhebt, um die Ermäßigung größer wirken zu lassen, verstößt gegen diese Regel, weil der beworbene Rabatt dann nicht dem tatsächlichen 30-Tage-Tiefstpreis entspricht.

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Woran sich korrekte Preisangaben messen lassen

Was die PAngV von der Preisauszeichnung im Onlineshop verlangt, in vier Prinzipien.

Vier Anforderungen, zum Durchtippen

Der Endpreis, den der Kunde wirklich zahlt.

Der beworbene Preis muss der tatsächliche Endpreis inklusive Umsatzsteuer und aller zwingenden Bestandteile sein, nicht ein Lockpreis, der später wächst.

Hilft Preis inklusive Umsatzsteuer direkt am Produkt sichtbar.

Stolperfalle Nettopreis vorne, Umsatzsteuer erst im Warenkorb sichtbar.

Erkennbar vor Abschluss der Bestellung.

Liefer- und Versandkosten müssen so rechtzeitig ausgewiesen werden, dass der Kunde sie vor Abschluss des Kaufs kennt, nicht erst danach.

Hilft Versandkosten-Übersicht direkt bei der Produktpreis-Anzeige verlinkt.

Stolperfalle Versandkosten erst auf der letzten Seite vor der Zahlung sichtbar.

Preis je Mengeneinheit bei Gewicht, Volumen, Fläche.

Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist zusätzlich der Grundpreis je Einheit anzugeben, damit unterschiedliche Packungsgrößen vergleichbar bleiben.

Hilft Grundpreis je Kilogramm oder Liter neben dem Gesamtpreis.

Stolperfalle Nur der Packungspreis, kein Grundpreis bei vergleichbaren Waren.

Der echte 30-Tage-Tiefstpreis bei Rabatten.

Bei einer beworbenen Preisermäßigung muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Referenz angegeben werden. Ein künstlich erhöhter Vorher-Preis verstößt gegen diese Pflicht.

Hilft Rabatt bezieht sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.

Stolperfalle Preis kurz vor der Aktion angehoben, um den Rabatt größer wirken zu lassen.

Der häufigste Fehler: Kosten, die erst später auftauchen

Der mit Abstand häufigste PAngV-Verstoß ist ein Preis, der im Verlauf des Bestellprozesses wächst: zunächst ein attraktiver Nettopreis oder ein Preis ohne Versandkosten, die erst auf einer späteren Seite hinzukommen. Aus Sicht der PAngV zählt jedoch der Preis, der dem Kunden zuerst gezeigt wird, wenn er mit einer Kaufentscheidung konfrontiert wird.

Ein zweiter verbreiteter Fehler betrifft Rabattaktionen seit der Reform 2022: Wird der Vorher-Preis nicht anhand des echten 30-Tage-Tiefstpreises, sondern eines beliebigen früheren oder sogar künstlich erhöhten Preises gebildet, liegt ein eigenständiger Verstoß gegen die PAngV vor, unabhängig davon, ob der beworbene Endpreis selbst korrekt ist.

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Zeitleiste

Von der Preisangabenverordnung zur Omnibus-Reform

Wie die Preisauszeichnung im deutschen Onlinehandel schrittweise verschärft wurde.

  1. 1985

    Die Preisangabenverordnung entsteht

    Die PAngV verpflichtet Anbieter erstmals umfassend, Verbrauchern den Gesamtpreis klar auszuzeichnen.

  2. 2002

    Neufassung zur Euro-Umstellung

    Mit der Euro-Einführung wird die PAngV überarbeitet und die Grundpreisangabe präzisiert.

  3. 2022

    Die Omnibus-Richtlinie verschärft Rabatte

    Die europäische Omnibus-Richtlinie führt den 30-Tage-Referenzpreis bei Preisermäßigungen ein und fasst die PAngV neu.

  4. laufend

    Versteckte Kosten bleiben Abmahn-Ziel

    Spät sichtbare Versandkosten und falsche Rabatt-Referenzpreise gehören weiterhin zu den häufigen Abmahn-Anlässen im Onlinehandel.

Die Rechtslage: PAngV und § 3a UWG

Rechtlich schreibt die PAngV die konkrete Preisauszeichnung vor: Gesamtpreis, Liefer- und Versandkosten, Grundpreis bei Mengeneinheiten und seit 2022 der 30-Tage-Referenzpreis bei Preisermäßigungen. Über § 3a UWG wird ein Verstoß gegen die PAngV zugleich zu einem abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß, weil die PAngV als Marktverhaltensregel gilt.

Für die Praxis kommt es auf die zeitliche Reihenfolge und die Vollständigkeit an: Alle Preisbestandteile müssen sichtbar sein, bevor der Kunde eine Kaufentscheidung trifft, nicht erst danach. Bei Rabatten muss der Referenzpreis dem tatsächlichen Tiefstpreis der letzten 30 Tage entsprechen.

So prüft der AppCore Audit die Preisangaben

Der AppCore Audit prüft mit der Lösung ShopGuard, ob Gesamtpreise, Liefer- und Versandkosten sowie Grundpreise korrekt und rechtzeitig ausgewiesen sind, und macht typische Stolperfallen wie spät sichtbare Zusatzkosten sichtbar. Ob ein beworbener Rabatt tatsächlich dem 30-Tage-Tiefstpreis entspricht, lässt sich nur mit der eigenen Preishistorie klären.

Abmahnung und Bußgeld: die Folgen

Ein PAngV-Verstoß ist über § 3a UWG wettbewerbsrechtlich abmahnfähig, mit den üblichen Folgen: Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe. Daneben kann die PAngV auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Preisangabe-Verstöße sind für Wettbewerbsbeobachter besonders leicht zu finden, weil der komplette Bestellprozess öffentlich einsehbar ist und sich Versandkosten sowie Rabatt-Referenzpreise mit wenig Aufwand nachvollziehen lassen. Das macht eine saubere Preisauszeichnung zu einer der planbarsten Schutzmaßnahmen überhaupt.

Die eigene Preisauszeichnung sauber aufsetzen

Die meisten PAngV-Probleme entstehen aus einem Bestellprozess, der Kosten Schritt für Schritt nachschiebt, statt sie vorab zu zeigen. Drei Fragen helfen bei der Einordnung. Erstens: Ist der zuerst gezeigte Preis bereits der vollständige Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer? Zweitens: Sind Liefer- und Versandkosten erkennbar, bevor der Kunde bestellt? Drittens: Basiert jeder beworbene Rabatt auf dem echten 30-Tage-Tiefstpreis, und ist bei Mengenwaren ein korrekter Grundpreis angegeben?

Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, findet die häufigsten Lücken selbst. Spät sichtbare Versandkosten, ein künstlich erhöhter Vorher-Preis bei Rabatten und ein fehlender Grundpreis gehören zu den klassischen Fundstellen.

Für Shops mit vielen Produkten und wechselnden Aktionen wird der Überblick schnell aufwendig. Genau hier setzt der AppCore Audit an: Er prüft die Preisauszeichnung über das Sortiment hinweg und macht sichtbar, wo Kosten zu spät auftauchen oder Angaben fehlen.

Eine transparente Preisauszeichnung ist mehr als eine Pflichtübung. Kunden, die von Anfang an den vollen Preis kennen, brechen seltener im Bestellprozess ab. Wer sie sauber umsetzt, senkt sein Compliance-Risiko und stärkt zugleich das Vertrauen in den eigenen Shop.

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