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Barrierefreiheit (BFSG)

Aktualisiert Juli 2026 ca. 8Minuten Norm-Anker: BFSG, European Accessibility Act, WCAG 2.1 AA

AppCore IntelligenceUnit Redaktion, AppCore

Die AppCore IntelligenceUnit beobachtet die Entwicklung der einschlägigen Regulierung laufend und bereitet sie redaktionell auf.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen, barrierefrei zu sein, damit auch Menschen mit Behinderungen sie nutzen können.

In Kürze Rechtsgrundlage: BFSG, Umsetzung des European Accessibility ActGilt seit dem 28. Juni 2025Betrifft u.a. Onlineshops und digitale Dienstleistungen an VerbraucherTechnischer Maßstab ist faktisch WCAG 2.1 auf Stufe AAKleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teils ausgenommen

Was Barrierefreiheit im Web bedeutet

Barrierefreiheit im Web bedeutet, eine Website oder App so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können, auch mit einer Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkung. Anders als eine Rampe vor dem Ladengeschäft ist die digitale Barrierefreiheit unsichtbar: Sie zeigt sich darin, ob ein Screenreader die Seite vorlesen kann, ob sich alles per Tastatur bedienen lässt und ob der Kontrast ausreicht.

Mit dem BFSG ist das für bestimmte Angebote seit dem 28. Juni 2025 keine freiwillige Kür mehr, sondern Pflicht. Betroffen ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr, also Onlineshops, sowie weitere Dienstleistungen an Verbraucher.

Es geht dabei nicht um Kosmetik. Eine nicht barrierefreie Seite schließt einen erheblichen Teil der Bevölkerung von der Nutzung aus, und für die betroffenen Dienste ist das seit 2025 zugleich ein Rechtsverstoß.

Die Rechtsgrundlage: BFSG und der European Accessibility Act

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act um, eine europäische Richtlinie mit dem Ziel, im Binnenmarkt einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen. Für die Wirtschaft gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025.

Betroffen sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter der elektronische Geschäftsverkehr, Bank- und Telekommunikations-Dienste, E-Books und der Personenverkehr. Reine Angebote zwischen Unternehmen sind in der Regel nicht erfasst, und für Kleinstunternehmen gelten bei Dienstleistungen Ausnahmen. Ob ein konkretes Angebot unter das BFSG fällt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Woran sich Barrierefreiheit misst: die WCAG

Der technische Maßstab sind die harmonisierten Normen, faktisch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 auf der Stufe AA, europäisch gefasst in der Norm EN 301 549. Sie ruhen auf vier Grundprinzipien: Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Vier Prinzipien in der Praxis

Konkret heißt das: Textalternativen für Bilder, ein ausreichender Farbkontrast, die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, eine klare Struktur mit Überschriften und beschrifteten Formularfeldern, Untertitel für Videos und der Verzicht darauf, Informationen allein über Farbe zu transportieren.

Betrifft dich das BFSG?

Schalte ein, was auf dein Angebot zutrifft. Der Wert ist ein Anhaltspunkt, keine Rechtsprüfung.

Trifft mich das?

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Die vier Prinzipien barrierefreier Websites

Was die WCAG von einer barrierefreien Seite verlangen, in vier Prinzipien.

Vier Prinzipien, zum Durchtippen

Inhalte für alle Sinne zugänglich.

Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie auch ohne einen bestimmten Sinn wahrnehmbar sind, etwa über Screenreader, Textalternativen und ausreichenden Kontrast.

Hilft Aussagekräftige Alt-Texte und Untertitel für Videos.

Stolperfalle Bilder ohne Alternativtext, Videos ohne Untertitel.

Nutzbar auch ohne Maus.

Alle Bedienelemente müssen sich per Tastatur und assistiver Technik bedienen lassen. Zeitlimits und bewegte Inhalte dürfen niemanden ausschließen.

Hilft Jede Funktion per Tastatur erreichbar, mit sichtbarem Fokus.

Stolperfalle Menüs, die sich nur per Maus-Hover öffnen lassen.

Klar in Sprache und Aufbau.

Text und Bedienung müssen verständlich und vorhersehbar sein. Formulare brauchen klare Labels, Fehler klare Hinweise zur Behebung.

Hilft Klare Struktur, verständliche Fehlermeldungen, beschriftete Formulare.

Stolperfalle Kryptische Fehlermeldung ohne Hinweis, was zu tun ist.

Kompatibel mit assistiver Technik.

Der Code muss so robust sein, dass aktuelle und künftige Hilfsmittel ihn korrekt interpretieren. Semantisches HTML ist die Grundlage.

Hilft Sauberes, semantisches HTML, das Screenreader korrekt lesen.

Stolperfalle Selbst gebaute Bedienelemente ohne semantische Auszeichnung.

Die häufigsten Barrieren im Web

Die meisten Barrieren sind immer wieder dieselben: fehlende Alt-Texte, ein zu schwacher Farbkontrast, Menüs und Formulare, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen, fehlende Beschriftungen, Informationen, die allein über Farbe vermittelt werden, Videos ohne Untertitel und eine unklare Struktur ohne saubere Überschriften-Hierarchie.

Viele dieser Barrieren lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben, sobald man sie kennt. Das eigentliche Problem ist selten die Schwere der einzelnen Barriere, sondern dass sie unbemerkt bleibt, weil sie den meisten Nutzern gar nicht auffällt.

Wie barrierefrei ist deine Seite?

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Trifft eine der folgenden Situationen auf dich zu?

Wähle eine Situation, um die Einordnung zu sehen.

Zeitleiste

Vom Gleichstellungsgesetz zum BFSG

Wie Barrierefreiheit von der öffentlichen Hand zur Pflicht für die Wirtschaft wurde.

  1. 2002

    Barrierefreiheit für öffentliche Stellen

    Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet zunächst die öffentliche Hand zu barrierefreien Angeboten.

  2. 2019

    Der European Accessibility Act

    Die EU beschließt einheitliche Barrierefreiheits-Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt.

  3. 2021

    Das BFSG wird verabschiedet

    Deutschland setzt den European Accessibility Act mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in nationales Recht um.

  4. seit 2025

    Die Pflicht greift für die Wirtschaft

    Seit dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Onlineshops und digitale Dienstleistungen barrierefrei sein.

Die Rechtslage: BFSG und WCAG

Rechtlich verpflichtet das BFSG die betroffenen Dienste seit dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit. Technischer Maßstab sind die harmonisierten Normen, faktisch die WCAG 2.1 auf Stufe AA in der Fassung der EN 301 549. Überwacht wird das von den Marktüberwachungsbehörden der Länder, die bei Verstößen Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen können.

Für die Praxis ist entscheidend, dass sich die meisten Barrieren auf wenige, klar prüfbare Punkte konzentrieren: Alt-Texte, Kontrast, Tastaturbedienung, Formularlabels und Struktur. Wer diese systematisch prüft, deckt den Großteil der Anforderungen ab.

So prüft der AppCore Audit die Barrierefreiheit

Der AppCore Audit prüft mit der Lösung AccessGuard die technisch prüfbaren WCAG-Kriterien einer Seite, etwa Alt-Texte, Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit und Formularlabels, und macht die gefundenen Barrieren als konkrete Befunde sichtbar. Manche Kriterien lassen sich nur manuell bewerten; der Befund zeigt, wo diese Bewertung ansetzen sollte.

Bußgeld und Marktüberwachung: die Folgen

Für betroffene Angebote ist Barrierefreiheit seit 2025 Pflicht. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können die Herstellung der Barrierefreiheit anordnen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Nachteil: Eine nicht barrierefreie Seite schließt Kunden aus und verschenkt Aufträge.

Auch hier ist Vorbeugen günstiger als Nachbessern unter Druck. Wer Barrierefreiheit früh einplant, verteilt den Aufwand über die Zeit und vermeidet, eine ganze Seite kurzfristig umbauen zu müssen.

Die eigene Seite barrierefrei machen

Die meisten Barrieren sind bekannt und behebbar. Drei Fragen helfen bei der Einordnung. Erstens: Haben alle aussagekräftigen Bilder einen Alt-Text und alle Videos Untertitel? Zweitens: Lässt sich die Seite vollständig per Tastatur bedienen, und ist der Farbkontrast ausreichend? Drittens: Sind Formulare klar beschriftet und Fehlermeldungen verständlich?

Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, findet die häufigsten Barrieren selbst. Fehlende Alt-Texte, ein zu schwacher Kontrast, nicht tastaturbedienbare Elemente und unbeschriftete Formulare gehören zu den klassischen Fundstellen.

Für größere Seiten wird die vollständige Prüfung schnell aufwendig, zumal ein Teil manuell bewertet werden muss. Genau hier setzt der AppCore Audit an: Er prüft die technisch messbaren WCAG-Kriterien und macht sichtbar, wo Barrieren liegen und wo eine manuelle Bewertung nötig ist.

Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht. Eine Seite, die alle nutzen können, erreicht mehr Menschen und wirkt professioneller. Wer sie barrierefrei baut, senkt nicht nur sein Compliance-Risiko, sondern öffnet sein Angebot für alle.

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