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Online-Shop Pflichtangaben

Aktualisiert Juli 2026 ca. 8Minuten Norm-Anker: § 5 DDG, Art. 246a EGBGB, § 312j BGB, PAngV

AppCore IntelligenceUnit Redaktion, AppCore

Die AppCore IntelligenceUnit beobachtet die Entwicklung der einschlägigen Regulierung laufend und bereitet sie redaktionell auf.

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Ein Onlineshop muss Verbrauchern eine ganze Reihe von Angaben machen, bevor sie kaufen: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, Preise, Versandkosten und Lieferzeiten. Fehlt eine davon, ist das ein klassischer Abmahn-Anlass.

In Kürze Rechtsgrundlagen: § 5 DDG, Art. 246a EGBGB, § 312j BGB, PAngV, § 36 VSBGBetrifft jeden Verkauf an Verbraucher im FernabsatzImpressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung sind von jeder Seite erreichbarDie Bestell-Schaltfläche muss eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenVerstöße sind über § 3a UWG abmahnfähig

Was Online-Shop-Pflichtangaben umfassen

Online-Shop-Pflichtangaben ist ein Sammelbegriff. Er fasst alles zusammen, was ein Händler einem Verbraucher zeigen muss, bevor dieser eine Bestellung abschickt. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer im Internet kauft, sieht weder den Verkäufer noch die Ware und muss sich deshalb auf die Angaben auf der Seite verlassen können.

Diese Angaben verteilen sich auf mehrere Ebenen. Es gibt Pflichtseiten, die von jeder Seite aus erreichbar sein müssen: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung. Es gibt Angaben am Produkt, etwa Gesamtpreis, Versandkosten und Lieferzeit. Und es gibt Anforderungen an den Bestellprozess selbst, allen voran die Beschriftung der Schaltfläche, mit der die Bestellung ausgelöst wird.

Kein einzelnes Gesetz regelt das alles. Die Pflichten stammen aus mehreren Quellen, die im Shop zusammenlaufen. Genau das macht sie tückisch: Wer nur an eine denkt, übersieht leicht die übrigen.

Die Rechtsgrundlage: fünf Quellen in einem Shop

Die Anbieterkennzeichnung, also das Impressum, steht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Die vorvertraglichen Informationspflichten im Fernabsatz, darunter die Widerrufsbelehrung, regelt Artikel 246a EGBGB. Die Anforderungen an den Bestellprozess und die Schaltfläche stehen in § 312j BGB.

Dazu kommen die Preisangabenverordnung (PAngV) für Gesamtpreis, Versandkosten und Grundpreis sowie § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) für den Hinweis auf die Streitschlichtung. Der Datenschutz folgt aus Artikel 13 DSGVO.

Durchgesetzt werden fast alle diese Pflichten über § 3a UWG: Sie gelten als Marktverhaltensregeln, ihre Verletzung ist damit zugleich ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Das erklärt, warum Shop-Pflichtangaben so häufig Gegenstand von Abmahnungen sind.

Die Pflichtseiten im Überblick

Vier Seiten muss praktisch jeder Shop vorhalten, und zwar von jeder Unterseite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar. Das Impressum nennt Betreiber, Rechtsform, Vertretung, Anschrift, Kontakt, Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Datenschutzerklärung beschreibt, welche Daten der Shop erhebt und an welche Dienste sie gehen.

Die AGB regeln Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung und Eigentumsvorbehalt. Sie sind rechtlich nicht zwingend, aber ohne sie gilt allein das Gesetz, was fast nie im Interesse des Händlers liegt. Die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular ist dagegen Pflicht: Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf zwölf Monate und 14 Tage.

Der Bestellbutton und die Button-Lösung

Nach § 312j BGB muss die Schaltfläche, mit der die Bestellung ausgelöst wird, unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen. Zulässig sind Formulierungen wie zahlungspflichtig bestellen oder kaufen. Ein bloßes Bestellen, Anmelden oder Weiter genügt nicht. Die Rechtsfolge ist hart: Ist der Button falsch beschriftet, kommt gar kein Vertrag zustande. Direkt oberhalb der Schaltfläche müssen außerdem die wesentlichen Bestelldaten stehen, also Ware, Gesamtpreis, Versandkosten und Laufzeit.

Trifft dich die Pflichtangaben-Kette?

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Woran sich ein vollständiger Shop messen lässt

Was ein Onlineshop einem Verbraucher zeigen muss, in vier Prinzipien.

Vier Anforderungen, zum Durchtippen

Die Pflichtseiten müssen von überall erreichbar sein.

Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein fester Platz im Footer, von jeder Unterseite aus.

Hilft Impressum, Datenschutz, AGB und Widerruf im Footer jeder Seite.

Stolperfalle Widerrufsbelehrung nur im Bestellprozess, sonst nirgends verlinkt.

Alle kaufentscheidenden Angaben vor der Bestellung.

Der Verbraucher muss vor dem Absenden der Bestellung wissen, was er kauft, was es insgesamt kostet und wann es kommt. Angaben, die erst danach auftauchen, kommen zu spät.

Hilft Gesamtpreis, Versandkosten und Lieferzeit direkt am Produkt.

Stolperfalle Versandkosten erst im letzten Schritt vor der Zahlung.

Der Bestellbutton muss die Zahlungspflicht benennen.

§ 312j BGB verlangt eine unmissverständliche Beschriftung. Ist sie falsch, kommt kein Vertrag zustande. Das ist keine Formalie, sondern eine der schärfsten Rechtsfolgen im ganzen Shop-Recht.

Hilft Schaltfläche beschriftet mit zahlungspflichtig bestellen.

Stolperfalle Schaltfläche beschriftet mit Bestellen, Weiter oder Anmelden.

Die Widerrufsbelehrung muss dem Muster folgen.

Wer das gesetzliche Muster verwendet, ist auf der sicheren Seite. Wer davon abweicht, trägt das Risiko, dass die Belehrung fehlerhaft ist und sich die Widerrufsfrist verlängert.

Hilft Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster, mit Formular.

Stolperfalle Selbst gebastelte Belehrung mit gekürzten Fristangaben.

Der häufigste Irrtum: das Shopsystem regelt das schon

Moderne Shopsysteme liefern Vorlagen für Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung mit, und viele Händler verlassen sich darauf. Das Problem: Diese Vorlagen kennen weder deine Rechtsform noch dein Sortiment noch deine Lieferländer. Eine Widerrufsbelehrung, die von Standard-Rücksendekosten ausgeht, passt nicht zu Speditionsware. Ein Impressum ohne Kammer und Aufsicht passt nicht zum erlaubnispflichtigen Gewerbe.

Hinzu kommt, dass sich die Rechtslage bewegt, die Vorlage im Shop aber nicht. Das Telemediengesetz wurde 2024 vom DDG abgelöst, die PAngV 2022 neu gefasst, der Kündigungsbutton kam 2022 hinzu. Wer seinen Shop seit Jahren nicht angefasst hat, trägt diese Änderungen ungeprüft mit sich herum.

Wie steht es um deine Pflichtangaben?

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Zeitleiste

Vom Impressum zur vollständigen Pflichtangaben-Kette

Wie aus einzelnen Vorschriften eine ganze Pflichtangaben-Kette wurde.

  1. 2000

    Die Anbieterkennzeichnung entsteht

    Die E-Commerce-Richtlinie verpflichtet Anbieter erstmals EU-weit zur Anbieterkennzeichnung. In Deutschland landet sie später im Telemediengesetz.

  2. 2012

    Der Bestellbutton wird geregelt

    § 312j BGB verlangt eine Schaltfläche, die unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweist. Falsch beschriftet, kommt kein Vertrag zustande.

  3. 2022

    Preise und Kündigung werden verschärft

    Die Omnibus-Reform fasst die PAngV neu und führt den 30-Tage-Referenzpreis ein. Im selben Jahr kommt der Kündigungsbutton für Dauerverträge hinzu.

  4. seit 2024

    Das DDG löst das TMG ab

    Das Digitale-Dienste-Gesetz löst das Telemediengesetz ab. Alte Impressen, die noch auf § 5 TMG verweisen, veralten still.

Die Rechtslage: DDG, EGBGB, BGB, PAngV und VSBG

Fünf Regelwerke greifen im Shop ineinander. Das DDG regelt die Anbieterkennzeichnung, das EGBGB die vorvertraglichen Informationspflichten samt Widerrufsbelehrung, das BGB den Bestellprozess und die Schaltfläche, die PAngV die Preisauszeichnung und das VSBG den Hinweis auf die Verbraucherstreitschlichtung. Der Datenschutz kommt über Artikel 13 DSGVO hinzu.

Die Rechtsfolgen sind unterschiedlich scharf. Die meisten Verstöße sind über § 3a UWG abmahnfähig. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verlängert die Frist. Eine falsch beschriftete Bestell-Schaltfläche verhindert den Vertragsschluss ganz. Wer die Kette kennt, kann sie abarbeiten; wer sie nicht kennt, findet die Lücke meist erst durch die Abmahnung.

So prüft der AppCore Audit die Pflichtangaben

Der AppCore Audit prüft mit der Lösung ShopGuard, ob die Pflichtseiten vorhanden und von jeder Seite erreichbar sind, ob Preise, Versandkosten und Lieferzeiten am Produkt stehen und wie die Bestell-Schaltfläche beschriftet ist. Das sind die technisch auffindbaren Befunde. Ob eine AGB-Klausel inhaltlich wirksam ist oder eine Widerrufsbelehrung zu deinem Sortiment passt, ist eine Rechtsfrage und läuft über ExpertSeal.

Abmahnung, verlängerte Frist und fehlender Vertrag: die Folgen

Shop-Pflichtangaben gehören zu den häufigsten Abmahn-Anlässen überhaupt, aus einem einfachen Grund: Sie sind von außen vollständig einsehbar. Ein Mitbewerber muss nichts kaufen, um zu sehen, ob das Impressum vollständig ist, ob die Widerrufsbelehrung fehlt oder wie der Bestellbutton heißt. Das macht den Verstoß leicht auffindbar und die Abmahnung entsprechend wahrscheinlich.

Neben Abmahnkosten und Unterlassungserklärung drohen zwei stille Folgen, die länger wirken. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verlängert die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage, der Kunde kann also noch nach einem Jahr zurücktreten. Eine falsch beschriftete Bestell-Schaltfläche führt dazu, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt. Beides fällt oft erst auf, wenn es teuer wird.

Die eigenen Pflichtangaben sauber aufsetzen

Die Pflichtangaben-Kette wirkt groß, lässt sich aber systematisch abarbeiten. Drei Fragen helfen bei der Einordnung. Erstens: Sind Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar? Zweitens: Stehen Gesamtpreis, Versandkosten und Lieferzeit am Produkt, bevor der Kunde in den Warenkorb legt? Drittens: Weiß der Kunde direkt über der Bestell-Schaltfläche, was er kauft und was es kostet, und benennt die Schaltfläche die Zahlungspflicht?

Wer diese drei Fragen ehrlich beantwortet, findet die häufigsten Lücken selbst. Ein Impressum, das noch auf § 5 TMG verweist, eine Widerrufsbelehrung aus einer alten Vorlage und ein Bestellbutton mit der Aufschrift Bestellen gehören zu den klassischen Fundstellen.

Für Shops mit vielen Produkten und mehreren Lieferländern wird die Prüfung schnell aufwendig. Genau hier setzt der AppCore Audit an: Er geht die Kette von der Anbieterkennzeichnung bis zur Bestell-Schaltfläche durch und macht sichtbar, wo etwas fehlt. Aus einer diffusen Sorge wird eine abarbeitbare Liste.

Vollständige Pflichtangaben sind mehr als eine Pflichtübung. Ein Kunde, der Preis, Versandkosten und Lieferzeit von Anfang an kennt, bricht seltener ab. Wer die Kette sauber aufsetzt, senkt sein Compliance-Risiko und verkauft zugleich besser.

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